Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maquis BV (B2B)
01-07-2024
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Maquis BV (B2B)
Gültigkeit ab: 1. Juli 2024.
1. Allgemein
1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Vereinbarungen, zwischen Maquis BV und ihren Geschäftsbeziehungen, wie Firmen, Organisationen, Instanzen und Personen.
2. Alle Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Bedingungen ausgeführt, sofern zwischen Parteien keine Änderungen vereinbart und durch Maquis BV schriftlich bestätigt worden sind.
3. Vereinbarungen die mit Mitarbeitern getroffen wurden sind niemals bindend, wenn seitens Maquis BV keine schriftliche Bestätigung erfolgt ist.
4. Der Auftraggeber akzeptiert die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Garantiebedingungen, sobald er Maquis BV einen Auftrag, gleich welcher Art, erteilt.
5. Sollten unter dieser Vereinbarung bestimmte Änderungen vorgenommen worden sein, so ändern sich nur die entsprechenden Bedingungen und alle sonstigen allgemeinen Bedingungen und Garantiebedingungen bleiben von diesen Änderungen unberührt und sind weiterhin in Kraft. Änderungen, die vereinbart wurden, gelten grundsätzlich nur für einen Auftrag, es sei denn dass bei jedem Folgeauftrag diese Ausnahmeänderung erneut schriftlich bestätigt wird.
2. Preise
1. Alle Preise werden in Euro angeboten und enthalten weder MwSt. noch Versandkosten. Wenn der Empfänger nicht in dem Land ansässig ist aus dem das Produkt verschickt wird, so ist der Empfänger dafür verantwortlich, die eventuelle Umsatzsteuer und/oder die Einfuhrzölle in seinem Empfängerland zu entrichten.
2. Der Einkaufspreis ist der geltende Preis am Tag der Lieferung.
3. Maquis BV oder Maquis Import kann den Einkaufspreis für Depotprodukte jederzeit ändern, wenn gesetzliche Vorschriften, Kosten, Tarifgebühren, geänderte Marktumstände oder der Hersteller dies vorgibt.
4. Maquis BV ist bestrebt, Preisänderungen mindestens einen Monat im Voraus schriftlich (Post oder E-Mail) ihren Abnehmern mitzuteilen.
5. Sollten Preiserhöhungen gerade in dem Zeitraum zwischen Bestellung und Durchführung der Bestellung stattfinden, so kann die Bestellung innerhalb von 3 Arbeitstagen storniert werden.
6. Verfallen
3. Kosten für Versand
1. Die Versandtarife pro Bestellung werden jährlich festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website oder in unserem B2B-Webshop über die aktuellen Tarife.
2. Bestellungen über € 250 (ohne MwSt., nach Abzug von (Einkaufs-)Rabatten) werden kostenlos geliefert.
3. Zusätzliche Bestellungen werden als separate Aufträge betrachtet und bearbeitet. Es steht Maquis BV jederzeit frei, Bestellungen zu kombinieren oder nicht.
4. Kombinierte Bestellungen geben kein Recht auf eine Verrechnung von Versandkosten oder Rabatten.
4. Angebote
1. Auf all unsere Angebote wenden wir die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an.
2. Angebote werden ausschließlich unter Vorbehalt - nach Verfügbarkeit des Produkts - angeboten.
3. Sollten unsere Angebote und Preise, Druckfehler oder Irrtümer enthalten, welche der Empfänger nach redlichem Ermessen hätte erkennen können, so ist Maquis BV nicht verpflichtet sich an den veröffentlichten Angeboten und Preisen zu halten.
4. Ermäßigungsgutscheine und spezielle Aktionsprodukte können nicht gegen Geld, oder andere Produkte und Dienstleistungen, als auf dem Gutschein, oder bei der Aktion erwähnt, eingetauscht werden.
5. Bei Aktionen, oder Angeboten in Bezug auf Produktzusammenstellungen besteht keine Lieferverpflichtung von einem Einzelteil aus der Produktzusammenstellung, zu einem anteiligen Preis, der sich aus dem Gesamtpreis herleitet.
6. Falls für einen Artikel mehrere Angebote oder Nachlässe gelten, wird der für den Debitor günstigste Tarif oder Nachlass angewandt. Nachlässe und/oder Angebote sind nicht miteinander kombinierbar.
5. Schulungen
1. Kunden von Maquis BV können sich für eine Schulung, eine Masterclass oder einen Workshop anmelden. Damit sind Kosten verbunden. Die Kosten können pro Schulung variieren und werden im Schulungskalender online oder in einem der Newsletter angegeben.
2. Die Anmeldung für eine Schulung wird schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt. Der Teilnehmer erhält mindestens eine Woche vor Start der Schulung die definitive Meldung darüber, ob die Schulung stattfindet. Schulungen finden bei in ausreichender Zahl angemeldeten Teilnehmern statt. Möglicherweise erhält der Teilnehmer in dieser Bestätigung auch eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag dieser Rechnung wird automatisch einbezogen, wenn Maquis BV dafür eine Einzugsermächtigung erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, muss die Rechnung durch Vorauszahlung beglichen werden. Kostenlose Schulungen werden nicht im voraus fakturiert. Diese stellt Maquis BV ausschließlich im Nachhinein in Rechnung, falls die Schulung nicht rechtzeitig durch den/die Teilnehmer/in annulliert wurde.
3. Bis zu einer Woche vor Startdatum der Schulung ist das Annullieren der Schulung kostenlos. Bei der Annullierung einer Schulung im Zeitraum von 1 Woche bis hin zu 24 Stunden vor Schulungsstart werden die annullierten Schulungstage zu 50 % in Rechnung gestellt. Annulliert der Teilnehmer innerhalb von 24 Stunden vor dem Schulungsstart oder erscheint der Teilnehmer nicht bei einer Schulung, werden die entsprechenden Schulungstage vollständig in Rechnung gestellt. Maquis BV ist dann nämlich nicht mehr in der Lage, eine Person auf der eventuell vorliegenden Reserveliste zu kontaktieren und ihr den frei gewordenen Platz anzubieten.
4. Sollte Maquis BV die Schulung aufgrund unvorhergesehener Umstände innerhalb von 24 Stunden absagen oder verlegen müssen, wird selbstverständlich nichts in Rechnung gestellt. Bei Bedarf wird der Schulungstag wieder gutgeschrieben. Außerdem erhält der Teilnehmer eine Vergütung von 25 € für die verursachten Unannehmlichkeiten.
6. Zahlung
1. Die Bezahlung der gelieferten Waren oder Dienste erfolgt im Nachhinein über eine automatische Einzugsermächtigung oder vorab als Überweisung mit iDEAL oder einer anderen Form des Online-Zahlungsverkehrs. Neue Debitoren von Maquis BV müssen die erste Rechnung grundsätzlich per Vorkasse begleichen. Nach Eingang der Zahlung wird Maquis BV die Waren, oder Dienstleistungen innerhalb von fünf Arbeitstagen liefern. Der Debitor, der noch einen Zahlungsrückstand hat, muss alle Folgerechnungen ebenfalls per Vorkasse an Maquis BV begleichen, bis der Rückstand eingeholt und aufgehoben worden ist.
2. Bankeinzug findet statt in der ersten Arbeitswoche nach Lieferung des Auftrags. Sollte Bankeinzug nicht möglich sein, oder der Einzug storniert werden, erhält der Debitor ein Schreiben mit der Aufforderung, die offene Rechnung innerhalb von 5 Arbeitstagen zu begleichen.
3. Falls Maquis BV dem Käufer ein Mahnschreiben oder Erinnerungsschreiben zukommen lassen muss, weil der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, schuldet der Debitor nach 30 Tage außer der Rechnung, noch für jedes Mahn-, oder Erinnerungsschreiben einen Betrag in Höhe von 10,00 exkl. MwSt. an Bearbeitungsgebühren. Die Zahlungsfrist nach einem Erinnerungs- oder Mahnschreiben beträgt jeweils 5 Arbeitstage nach Ausstellungsdatum des Schreibens.
4. Der Debitor dient stets dafür zu sorgen, dass Bankeinzug oder Zahlung seiner Rechnung möglich ist und dass offene Rechnungen spätestens innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Ist ein Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, gehen alle hiermit einhergehenden Kosten zu Lasten des Debitors.
5. Verfallen
7. Reklamationen
1. Reklamationen über erhaltene Ware, Rechnungen und Dienstleistungen müssen innerhalb von einer Frist von 48 Stunden nach Erhalt, an Maquis BV mitgeteilt werden. Nach einer Frist von 48 Stunden ist das Recht zur Reklamation hinfällig.
2. Rückgabe von Waren, ohne dass von einer Beschädigung, falscher Lieferung oder Ähnlichem ausgegangen werden kann, darf nur nach schriftlicher Zustimmung seitens Maquis BV erfolgen.
3. Bei Stornierung einer Kursanmeldung, oder Präsentationstags muss die Stornierung spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen. Geschieht dies nicht, wird die gesamte Summe dem Anmelder in Rechnung gestellt.
4. Der Abnehmer ist verpflichtet, Maquis BV schriftlich über jede Adressenänderung oder jeden Umzug in Kenntnis zu setzen. Sollte der Abnehmer es versäumen, eine erfolgte Änderung rechtzeitig mitzuteilen, haftet er gegenüber Maquis BV für alle Verpflichtungen, die aus der fehlerhaften Lieferung von Produkten, oder Dienstleistungen, an die noch alte Adresse, resultieren.
8. Garantien
1. Maquis BV garantiert, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen und Normen der Brauchbarkeit, Zuverlässigkeit und Lebensdauer entsprechen, wie dies in aller Redlichkeit von einem Lieferant erwartet werden darf.
2. Maquis BV verpflichtet sich, die bestellten Produkte innerhalb von zwei Werktagen zu liefern. An Freitagen, Samstagen und Sonntagen werden keine Produkte versandt.
Die Sendung wird dann von einem beauftragten Spediteur - wenn möglich - am nächsten Werktag (bei einer Lieferadresse in den Niederlanden) oder innerhalb von zwei Werktagen (bei einer Lieferadresse in Deutschland oder Belgien) zugestellt.
3. Produkte, die nicht sofort lieferbar sind, kommen auf die Nachbestellungsliste. Die Versandkosten der Nachbestellungen gehen immer zu Lasten von Maquis BV.
9. Überschreitung der Lieferfrist
1. Vereinbarte Lieferfristen dienen nur zur Indikation und gelten niemals als eine verbindliche Lieferfrist, sofern die Verbindlichkeit nicht schriftlich vereinbart worden ist.
2. Für ihre Lieferungen macht Maquis BV stets Gebrauch von einem Paketdienst. Wenn Lieferungen an Maquis BV retourniert werden müssen, weil der Paketdienst die Sendung nicht an der besagten Lieferadresse hat zustellen können, behält Marquis BV sich das Recht vor, dem Auftraggeber mit den Rücksendekosten zu belasten. Der Auftraggeber ist gehalten seinen sonstigen Verpflichtungen ohne Ausnahme nachzukommen.
3. Störungen im Unternehmen, oder bei einem der Lieferanten aufgrund höherer Gewalt (als da wären: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Überschwemmungen, Stockung der Schifffahrt und andere Transporteinschränkungen, Stagnation bzw. Einschränkung oder Einstellung der Lieferung durch Versorgungsbetriebe, Feuer, Maschinenzusammenbruch und andere unvorhergesehene Umstände, Streiks, Aktionen von Arbeitergewerkschaften) wodurch die Herstellung und/oder die Lieferung unmöglich wird, entheben Maquis BV aus der von ihm vereinbarten Lieferfrist oder Lieferverpflichtung, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Erstattung der Kosten und/oder der Schäden geltend machen kann. Auch im Land der Herkunft der Materialien und/oder Halbfabrikate können Störungen, wie oben aufgeführt, auftreten, wodurch es Maquis BV unmöglich wird, zu liefern.
4. Im Falle höherer Gewalt wird Maquis BV dem Auftraggeber so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann nachdem er diese Mitteilung erhalten hat, innerhalb höchstens einer Woche den Auftrag schriftlich stornieren, jedoch mit der Verpflichtung einhergehend, Maquis BV den bereits durchgeführten Teil des Auftrags ordnungsgemäß zu vergüten.
10. Haftung
1. Die von der Maquis BV gelieferten Produkte dürfen nur in Original-Verkaufsverpackungen an Verbraucher weiterverkauft werden.
2. Spezialisten der kosmetischen Behandlung, die im Anschluss an eine Salonbehandlung professionelle Produkte " zugeschnitten" liefern, sind dafür selbst verantwortlich.
Weder die Maquis BV, noch der Hersteller ihrer Produkte übernimmt irgendeine Haftung als Folge einer unsachgemäßen Verwendung der von ihr gelieferten Produkte. Der Abnehmer ist verpflichtet, für eine angemessene Schulung und Produktkenntnis zu sorgen.
3. Maquis BV haftet nicht für irgendwelche Schäden, gleich welcher Ursache oder Art, hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die durch den Auftraggeber nachzuweisen wären und nur zu einem Höchstbetrag der durch Maquis BV zu verrichtenden Dienstleistungen, oder Lieferungen, oder einen verhältnismäßigen Anteil davon.
4. Im Falle eines laufenden Konkurses, unter Konkursverwaltung, bei beantragtem oder genehmigtem Zahlungsaufschub ist Maquis BV berechtigt, die Durchführung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne zu irgendeiner Schadensvergütung gehalten zu sein und unbeschadet künftiger Rechte seitens Maquis BV.
11. Streitigkeiten
1. Ein Streit besteht, wenn eine Partei erklärt, dass dies der Fall ist.
2. Auf alle Vereinbarungen und Transaktionen seitens Maquis BV gilt niederländisches Recht.
3. Alle Streitigkeiten, jeglicher Art, unterliegen dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts, unter Ausschluss aller anderen Schieds-, Beratungs-und Justizbehörden.
12. Schlussbestimmungen
In solchen Fällen, in denen die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht vorgesehen sind, obliegt die Entscheidung ausschließlich bei Maquis BV.
Der Sitz von Maquis BV befindet sich in den Niederlanden: Dorpstraat 34, 6931 BJ Westervoort. Nummer Handelskammer (KvK) 78462266.